Der Bereich Genehmigungsmanagement ist sehr umfassend. Die Entsorgungswirtschaft ist ein sehr komplexes Thema. Es ist Ihr Unternehmen und Sie kommen in der Regel aus der Praxis – aus dem Tagesgeschäft – der Bezug zum Kunden liegt bei Ihnen. Oft haben auch Sie den „Draht“ zur Kommune. Das ist Ihr tägliches Business – das was für Sie eher selten kommt, ist eine Abfallrechtliche Genehmigung nach dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge – dem Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG.
Bei nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten kann ich Sie unterstützen
- Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen nach §15 BImSchG
- Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen nach §16 BImSchG
- Erstellung eines Genehmigungsantrags nach §4 BImSchG (Neugenehmigung)
- Übernahme von Genehmigungsverfahren als Projektmanager nach §2 Abs2 Satz 3 Nr. 5 der 9. BImSchV
Wenn der Genehmigungsbescheid da ist – die Erstellung der „Auflagenverfolgung“